Energieausweis
Für alle Besitzer von Wohngebäuden besteht seit Januar 2009 die Pflicht, den Energieausweis bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung des Gebäudes vorzulegen. Ab dem 1. Juli dieses Jahres gilt diese Regelung auch für Nicht-Wohngebäude.
Wir sind als Energieausweis-Aussteller bei der Deutschen Energie Agentur GmbH mit der Ausstellernummer 441006 registriert und berechtigt, Energieausweise auszustellen.
Ein Energieausweis enthält Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Anhand dieses Qualitätsmerkmals lässt sich der Energiebedarf von Gebäuden miteinander vergleichen. Außerdem enthält der Energieausweis Vorschläge zur energetischen Verbesserung von Gebäuden.
Es wird unterschieden zwischen zwei Arten des Energieausweises: dem verbrauchsorientierten Ausweis und dem bedarfsorientierten Ausweis. Der verbauchsorientierte Energieausweis orientiert sich an dem witterungsbereinigten Energieverbrauch eines Gebäudes in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten mindestens innerhalb der letzten 3 Jahre. Der bedarfsorientierte Ausweis berechnet den Energiebedarf des Gebäudes bei normalem Nutzungsverhalten unter Berücksichtigung der Gebäudehülle und der Haustechnik.
Wir stellen als Ingenieurbüro ausschließlich Bedarfsausweise aus.
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