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Instandsetzung und energetische Modernisierung

Durch bestimmte Maßnahmen lassen sich Gebäude hinsichtlich ihres Energiebedarfs bis auf Neubauniveau modernisieren. Maßnahmen, die zur Energieeinsparung dienen, werden oftmals vom Bund (z. B. KfW) oder z.B. von Kommunen, Energieversorgern und Kreditinstituten gefördert.

Zu solchen förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung der Kellerdecke
  • Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung
  • Einsatz von Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtfunktion
  • Maßnahmen im Bereich von Komfort-Lüftungsanlagen
  • Austausch oder Systemoptimierung im Bereich Heizungsanlage
  • Wechsel des Energieträgers für die Beheizung
  • Maßnahmen im Bereich der Beleuchtung

Die Auswahl der Maßnahmen und ihre Kombination sind für den wirtschaftlichen Erfolg und die Schadenfreiheit von großer Bedeutung und setzen eine umfangreiche Erfahrung und eine technisch sichere Beurteilung voraus.